Unternehmensberatung und Ansiedlung

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Die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein sind unter verschiedenen Aspekten steuerlich attraktive Standorte.

Mit dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU ab 01. Juni 2002 haben sich interessante Rahmenbedingungen für die Wohnsitznahme und den Aufenthalt in der Schweiz ergeben.

Die  Schweiz bietet zuzugswilligen EU-Bürgern die Möglichkeit anstelle der Versteuerung des tatsächlichen Einkommens eine Pauschalbesteuerung zu vereinbaren. Diese Pauschalsteuer richtet sich nach den jährlichen Kosten der Lebenshaltung. Als Basiswert dient dabei der Mietwert der Wohnung oder des Hauses.

Lediglich Einkünfte aus schweizer Quellen und schweizerische Vermögenswerte unterliegen der ordentlichen Besteuerung. Unter diesem Gesichtspunkt sind eventuell Umstrukturierungen von Einkunftsquellen und Vermögen angebracht.
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